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So können Sie sie nutzen.
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Der digitale Arztbesuch
Digitale Geräte und Anwendungen führen dazu, dass sich im Zusammenhang mit dem Besuch beim Arzt oder in einer anderen medizinischen Einrichtung viele Änderungen ergeben, die Sie, die Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal nutzen können – und zum Teil auch nutzen müssen.
Das betrifft zum Beispiel:
- die Suche nach den passenden Ärzten
- die Terminvereinbarung
- die Möglichkeit, alternativ zum Besuch der Praxis oder einer telefonischen Beratung eine Videosprechstunde zu vereinbaren
- die Speicherung von Daten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte
- die elektronische Übermittlung von Rezepten und Krankschreibungen
- die Bereitstellung der Behandlungsdaten für Ihre elektronische Patientenakte
- die schnelle digitale Übermittlung von Befunden, Laborwerten oder Arztbriefen an andere Einrichtungen, in denen Sie behandelt werden
Theoretisch ist es möglich, alle Schritte von der Terminvereinbarung bis zur Ausstellung eines Rezepts oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne persönlichen Besuch in einer Arztpraxis abzuwickeln. Allerdings gilt das nicht in allen Fällen und nicht für alle Erkrankungen.
Bei allen Aktivitäten zur digitalen Datenübermittlung im Zusammenhang mit einem digitalen Arztbesuch spielen der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten und Ihrer Persönlichkeitsrechte sowie die Wahrung des Arztgeheimnisses eine grundlegende Rolle.
Wie ein digitaler oder ein digital geprägter Patienten-Arzt-Kontakt aussehen kann, erfahren Sie hier:
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Nachweis des aktuellen Versicherungsstatus und damit die Verbindung zwischen Ihnen, Ihrer Krankenkasse und den Anbietern von medizinischen Leistungen. Sie ist aber auch Träger für medizinische Informationen über Sie, wenn Sie das möchten, und kann als „Schlüssel“ für bestimmte Anwendungen verwendet werden.
Die elektronische Gesundheitskarte bekommen Sie von uns, Ihrer Krankenkasse. Sie enthält Ihre sogenannten Versichertenstammdaten, wie z.B. Name und Geburtsdatum, Adresse und Ihr Versichertenverhältnis. Beim Auslesen der Karte in einer Praxis oder einem Krankenhaus werden Ihre Daten abgeglichen und falls nötig aktualisiert.
Darüber hinaus können Sie seit einiger Zeit auch wichtige medizinische Daten für den Notfall und einen Medikationsplan elektronisch auf der Karte speichern lassen.
Ihre Gesundheitskarte benötigen Sie außerdem, wenn Sie sich bei der Nutzung anderer digitaler Anwendungen identifizieren müssen, wie zum Beispiel bei der elektronische Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept.
Elektronische Notfalldaten (NFD)
Gerade in Notfällen können schnelle und klare Informationen – zum Beispiel zu chronischen Erkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten – Leben retten und Komplikationen vermeiden. Alle wichtigen Daten haben Sie im Notfall dabei, wenn Sie diese auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen.
Die Notfalldaten enthalten wichtige Informationen, wie z.B. zu Operationen, Allergien, eingenommenen Medikamenten, Kontaktdaten von behandelnden Ärzten oder auch Ablageorten von wichtigen Dokumenten. Ärztinnen und Ärzten steht damit eine bessere Informationsbasis zur Verfügung.
Die Notfalldaten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert – aber nur, wenn Sie das möchten. Eintragungen und Aktualisierungen werden von Ärzten vorgenommen – auch das nur mit Ihrem Einverständnis.
Die Speicherung von Notfalldaten ist besonders empfehlenswert, wenn Sie
- an einer chronischen Erkrankung leiden (etwa Diabetes oder Epilepsie),
- an einer seltenen Erkrankung leiden,
- an einer Allergie leiden, die bei einer Behandlung bedrohliche Folgen haben kann (etwa allergische Reaktionen auf bestimmte Antibiotika),
- aufgrund einer Vielzahl von Diagnosen mehrere Medikamente einnehmen.
Der elektronische Medikationsplan (eMP)
Nehmen Sie über einen längeren Zeitraum hinweg drei oder mehr Medikamente gleichzeitig ein? Dann haben Sie sehr wahrscheinlich – je nachdem, welche Medikamente Sie konkret einnehmen – Anspruch auf einen elektronischen Medikationsplan (eMP).
Das Ziel des elektronischen Medikationsplans besteht darin, unerwünschte Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten zu vermeiden. Dazu ist es hilfreich, wenn Ärztinnen, Ärzte und Apotheker einen aktuellen Überblick über alle Medikamente haben können, die Sie aktuell einnehmen.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird nicht automatisch angelegt – sondern nur, wenn Sie das möchten und Ihre Ärztin oder den Arzt darum bitten. Dann wird der eMP auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Anlage, Eintragungen und Änderungen können ausschließlich Ärzte und Apotheker vornehmen – und zwar nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung.
Der elektronische Medikationsplan enthält vor allem Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente. Es können aber auch zusätzliche Medikamente sowie weitere wichtige Informationen, wie beispielswiese zu Allergien, oder auch Kontaktdaten von behandelnden Ärzten eingetragen werden.
Einen Anspruch auf die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans haben alle Versicherten, die mindestens 28 Tage lang drei oder mehr systemisch wirkende Medikamente einnehmen.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Ihre Gesundheitsinformationen digital an einem Ort zur Verfügung, idealerweise Ihre komplette Gesundheits- und Krankengeschichte.
Das bringt Ihren Ärztinnen und Ärzten Vorteile – und damit auch Ihnen:
- Ärztinnen und Ärzte haben einen besseren Überblick als bisher.
- Die Informationen ermöglichen ein umfassenderes Bild.
- Belastende Doppeluntersuchungen können vermieden werden.
Ob Sie diese digitale Akte anlegen lassen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Und Sie entscheiden immer selbst, wer welche Daten in Ihrer ePA speichern und einsehen darf.
Nach einer Behandlung kann der Arzt auf Ihren Wunsch hin Daten in Ihre elektronische Patientenakte hochladen, wie beispielsweise Laborbefunde, Arztbriefe, den digitalen Impfpass oder einen elektronischen Medikationsplan. Sie selbst können ebenfalls Dokumente in die ePA einstellen, zum Beispiel ein Schmerztagebuch oder Daten aus Blutzuckermessungen.
Die elektronische Patientenakte können Sie als App auf dem Smartphone nutzen und die Informationen darin selbst verwalten. Wenn Sie kein Smartphone haben oder die App nicht nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, die ePA vor Ort in einer medizinischen Einrichtung verwalten zu lassen.
Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Bisher haben Sie Ihre Rezepte auf Papier bekommen. Nun gibt es das Rezept elektronisch. Für Sie kann es dadurch einfacher und schneller gehen, an Ihre Medikamente zu kommen – insbesondere, wenn Sie sich dafür die E-Rezept-App auf Ihr Smartphone laden.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das bisher genutzte rosa Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Sie können das E-Rezept per App, mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mit einem Papierausdruck des Rezeptcodes bei einer Apotheke einlösen.
Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen, haben Sie alle Vorteile:
- Sie haben einen besseren Überblick: Sie können alle Details zum Rezept in Ihrer App sehen.
- Sie sparen Wege und Zeit: Sie können Ihr E-Rezept elektronisch einer Apotheke zuweisen und sich das Medikament liefern lassen.
- Sie müssen nicht zwingend zum Arzt: Sie können auch im Rahmen einer Videosprechstunde ein E-Rezept erhalten und an die Apotheke weiterleiten.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Früher erhielten Sie im Falle einer Krankschreibung beim Arzt mehrere Papierformulare. Seit Januar 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), mit der die Krankmeldung gegenüber Krankenkasse und Arbeitgeber weitgehend digital abläuft.
Der Arzt oder die Ärztin stellt eine eAU für Sie aus und sendet diese direkt elektronisch an uns, Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft diese Daten im Normalfall ebenfalls elektronisch bei uns ab.
Sie sparen durch das neue Verfahren Briefumschlag, Porto und den Gang zum Briefkasten. Und auch für uns sinkt der bürokratische Aufwand, wenn wir nicht erst Papierdokumente digitalisieren müssen, bevor wir sie bearbeiten können.
Zudem erfolgt der lückenlose Übertragungsweg innerhalb der Telematikinfrastruktur, des sicheren Datennetzes im Gesundheitswesen.
Damit Sie den Überblick behalten, können Sie Ihre elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen – wenn Sie eine solche haben.
Die Videosprechstunde
Eine Sprechstunde beim Arzt kann auch online per Video stattfinden. Diese Form der sogenannten Telemedizin wird immer häufiger von Ärztinnen und Ärzten angeboten und soll die normale Vor-Ort-Sprechstunde ergänzen.
Wenn Patienten sehr weit weg wohnen oder im Urlaub Beratung brauchen, wenn sie an einer ansteckenden Krankheit leiden oder schlicht zu krank sind, um das Bett zu verlassen, ist das Videogespräch eine nützliche Alternative zur Sprechstunde vor Ort in der Praxis. Ob die Videosprechstunde diese vollwertig ersetzen kann, hängt dabei vom spezifischen Fall ab.
Einerseits kann der Arzt vor dem Bildschirm mittels Bild und Ton gegebenenfalls eine Diagnose erstellen und über ein Therapieverfahren entscheiden.
Andererseits kann er den Patienten aber auch um eine persönliche Vorstellung in die Praxis bitten, um eine eindeutige medizinische Abklärung durchführen zu können.
Wenn Sie an einer Videosprechstunde teilnehmen möchten, müssen Sie sich anders darauf vorbereiten als auf eine Sprechstunde vor Ort: Sie benötigen eine passende technische Ausstattung und Sie sollten sich vorher notieren, welche Anliegen Sie haben, wenn möglich auch aktuelle Messwerte wie Blutdruck oder Fieber – denn der Arzt kann sie ja nicht untersuchen.
Vertrauenswürdige Quellen und Umgang mit Gesundheitsinformationen aus dem Internet
Informationen zu einem beliebigen Gesundheitsthema im Internet zu finden, ist kein Problem. Schwieriger ist es, die relevanten Informationen aus der Flut herauszufiltern und nach ihrer Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Denn neben Informationen, nach denen Sie selbst bewusst suchen – wie z.B. auf Webseiten oder in Online-Foren – erreichen Sie möglicherweise Informationen auch ohne Ihre eigene Initiative – z.B. über soziale Medien, E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste.
Bevor Sie selbst auf die Suche nach vertrauenswürdigen Informationen gehen, die zu Ihrer Situation und Ihrem Bedarf passen, sollten Sie sich die Frage stellen: Warum und mit welchem Ziel will ich mich informieren?
Schließlich hängt der sinnvolle Umgang mit digitalen Gesundheitsinformationen wesentlich davon ab, zu welchem Zweck Sie Informationen benötigen, beispielsweise zu:
- Prävention und Prophylaxe,
- Diagnosen
- Therapien,
- spezialisierten Medizinern und Behandlungseinrichtungen,
- Leben mit Erkrankungen
- oder Nachsorgethemen wie Rehabilitation und Pflege.
Datenschutz und Informationssicherheit
Gesundheitsdaten – also beispielsweise Informationen zu Erkrankungen oder Messwerte – gehören zu den besonders sensiblen und schützenswerten Daten. Sie sollten nicht in die falschen Hände geraten. Aber für Ärztinnen und Ärzte und vor allem auch für Sie selbst sollen Ihre Gesundheitsdaten besser verfügbar sein, als es mit an vielen Orten verteilten Papierakten möglich ist.
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten spielt bei allen Digitalisierungsprozessen im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Diejenigen, die Ihre Gesundheitsdaten verwenden, sind zur Einhaltung aller Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen, wie etwa der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verpflichtet.
Ihre Gesundheitsdaten können jedoch auch genutzt werden, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, beispielsweise können Therapien verbessert oder Wechselwirkungen von Medikamenten erkannt werden.
Eine wesentliche Basis für den Schutz von Gesundheitsdaten sind technische Maßnahmen: Viele der digitalen Anwendungen werden innerhalb der sogenannten „Telematikinfrastruktur“- dem sicheren digitalen Netz des deutschen Gesundheitswesens – sicher übermittelt.
Darüber hinaus spielt für den Schutz von Gesundheitsdaten die Informationssicherheit eine wesentliche Rolle. Bei diesem Thema stehen neben technischen Maßnahmen vor allem Prozesse und Verhaltensweisen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, dass schützenswerte Informationen auch geschützt bleiben.