Home » Elektronische Notfalldaten (NFD)
Elektronische Notfalldaten (NFD)
Gerade in Notfällen können schnelle und klare Informationen Leben retten. Sie brauchen regelmäßig ein bestimmtes Medikament? Sie reagieren auf einen bestimmten Wirkstoff allergisch? Sie haben eine chronische Krankheit oder gerade eine Operation überstanden? All das sollte idealerweise wissen, wer Sie im Notfall behandelt – und all das können Sie, wenn Sie möchten, auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen.
Es werden zwei Datensätze getrennt voneinander abgespeichert – Sie können auf Wunsch auch nur einen davon eintragen lassen:
1. Die Notfalldaten:
- Ihre bisherigen Diagnosen und Operationen mit jeweiligem Datum und Arztnamen
- die aktuelle Medikation
- Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten
- besondere Hinweise
- zusätzliche medizinische Informationen
- der Name des Arztes, welcher die Notfalldaten angelegt hat
- das Datum des Dokuments
Notfalldaten bei normalen Arztbesuchen verwenden
Die Notfalldaten dürfen nur Ärztinnen und Ärzte eintragen, wobei diese Sie beim erstmaligen Anlegen darüber aufklären und beraten müssen. Die Notfalldaten werden dann mit Ihrer Einwilligung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und die Daten löschen lassen.
Wenn kein Notfall besteht, müssen Sie für jede Nutzung Ihrer Notfalldaten Ihr Einverständnis erklären. Das machen Sie üblicherweise, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte ins Kartenterminal der Arztpraxis beziehungsweise des Krankenhauses stecken und dort Ihre PIN eingeben.
Wir empfehlen Ihnen, bei jedem Arztbesuch Ihre Notfalldaten auslesen, prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Sie können sich Ihren Datensatz gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin anschauen oder auch einen Ausdruck Ihrer Notfalldaten mit nach Hause nehmen.
Wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, können Sie darin eine Kopie Ihrer Notfalldaten speichern lassen. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin immer beide Datensätze prüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Notfalldaten in Notfallsituationen verwenden
In einer Notfallsituation muss es schnell gehen, z.B. wenn Sie bewusstlos sind. Die Notfalldaten können in diesem Fall ohne Ihre Zustimmung und ohne Ihre PIN-Eingabe von Ihrer Gesundheitskarte durch Ärzte ausgelesen werden.
Bei diesem Zugriff ohne Ihre PIN-Eingabe werden die Informationen über den Zeitpunkt und die zugreifenden Ärzte protokolliert, um die Berechtigung des Zugriffs in dieser Situation gegebenenfalls prüfen zu können.
Sind meine Notfalldaten auf der Gesundheitskarte sicher?
Ihre Notfalldaten werden durch verschiedene Maßnahmen vor Missbrauch geschützt. Nur Ärzte oder Ärztinnen dürfen Angaben in Ihrem Notfalldatensatz eintragen oder ändern. Das wird durch das sogenannte 2-Karten-Prinzip erreicht: Zusätzlich zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) muss sich im Kartenterminal gleichzeitig der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) eines Arztes bzw. einer Ärztin oder der Ausweis (SMC-B) der medizinischen Einrichtung befinden. Außerdem muss der Arzt bei einer Aktualisierung den Notfalldatensatz elektronischen signieren.
Und schließlich sind die Notfalldaten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte durch Ihre PIN geschützt.
Für die Nutzung der Notfalldaten-Funktion benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die zugehörige PIN. Wenn Sie noch keine PIN für Ihre Karte haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte unter ... (Link zur KK)
Quiz
Welche dieser Daten können als Notfalldaten oder persönliche Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden?
(So geht`s: Klicken Sie auf die Textblöcke und ziehen Sie die richtigen Antworten auf die elektronische Gesundheitskarte.)
Quiz
Welche dieser Daten können als Notfalldaten oder persönliche Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden?
(So geht`s: Markieren Sie die richtigen Antworten.)