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Die elektronische Patientenakte (ePA)
Bei jedem Arzt gibt es eine separate Akte mit Daten von Ihnen, teils noch auf Papier. Sie selbst haben vielleicht auch noch Unterlagen zuhause. Ein Überblick über alle wichtigen Informationen und Dokumente fehlte bisher häufig - das ändert sich mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Bereits seit 2021 haben Sie als gesetzlich Versicherte die Möglichkeit und das Recht, sich von ihrer Krankenkasse mit der ePA Ihren persönlichen digitalen Speicherraum für Dokumente zu Ihren Behandlungen anlegen zu lassen.
Die Akte wird gemeinschaftlich von Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten geführt. Nach einer Behandlung können wichtige Informationen in Ihre ePA gespeichert werden, wie zum Beispiel
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Notfalldaten
- elektronischer Medikationsplan
- Impfpass
- Mutterpass
- Zahnbonusheft
- Rezepte
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, auf Ihren Wunsch hin die Daten aus der aktuellen Behandlung in Ihre ePA zu speichern. Sie haben jedoch keine Verpflichtung, ältere Dokumente zu zurückliegenden Behandlungen in die ePA zu speichern.
Sie selbst können ebenfalls Dokumente in die ePA einstellen, zum Beispiel
- Ein Schmerztagebuch
- Daten aus Blutzuckermessungen
- usw …
Vorteile der ePA
In Ihrer ePA haben Sie alle für Sie wichtigen medizinischen Informationen an einem Ort. Das gibt Ihnen und vor allem auch Ihren Ärztinnen und Ärzten einen besseren Überblick als bisher.
Die ePA ermöglicht außerdem ein umfassenderes Bild, da in ihr die Informationen beispielsweise vom Hausarzt, Hautarzt, Internist oder HNO-Arzt zu Ihrer Gesundheit zur Verfügung stehen können.
Belastende Doppeluntersuchungen können vermieden werden: Wenn die Praxis auf die Daten aus einer vorherigen Untersuchung Zugriff hat, kann Ihnen gegebenenfalls eine unnötige Untersuchung erspart werden.
Besonders nützlich ist die elektronische Patientenakte für Sie, falls Sie an einer chronischen Krankheit leiden. Bei einer Diabetes-Erkrankung beispielsweise messen Sie regelmäßig körpereigene Werte – Ihren Blutzuckerspiegel – die wichtig für Ihre weiterführende Therapie sind. Diese Daten in Ihrer eigenen Akte hochzuladen und zu verwalten, verbessert Ihren eigenen Informationsstand und den Ihrer Ärztinnen und Ärzte.
Wie nützlich die ePA für Sie und Ihre Ärzte ist, liegt ganz in Ihrer Hand. Denn je mehr relevante medizinische Informationen Sie speichern (lassen) und einem Arzt oder einer Ärztin freigeben, desto besser ist die Informationsgrundlage für Ihre Behandlung.
Wie nützlich die ePA für Sie und Ihre Ärzte ist, liegt ganz in Ihrer Hand. Denn je mehr relevante medizinische Informationen Sie speichern (lassen) und einem Arzt oder einer Ärztin freigeben, desto besser ist die Informationsgrundlage für Ihre Behandlung.
Eine ePA anlegen lassen
Wir als Ihre Krankenkasse legen Ihre elektronische Patientenakte (ePA) für Sie an. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Mit ePA-App: Dokumente selbst verwalten
Sie können Ihre ePA als App auf dem Smartphone nutzen. In diesem Fall haben Sie selbst jederzeit Zugriff auf die Daten darin. Sie können außerdem auch selbst Dokumente einstellen, indem Sie beispielsweise Papierdokumente fotografieren und hochladen.
So geht´s:
- Installieren Sie die [ePA-App der Krankenkasse] auf Ihrem Smartphone.
- Dann registrieren Sie sich in unserer App. Für die Registrierung benötigen Sie eine gültige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN.
- Identifizieren sich über ein sicheres Verfahren, wie z.B. persönlich oder per Online-Ausweisfunktion.
- Aktivieren Sie Ihre ePA in der App.
Infos und Anleitungen: Webseite KK
- Ohne ePA-App: Dokumente von Ärzten verwalten lassen
Sie können die ePA auch ohne App nutzen. In diesem Fall werden die Daten genauso in der digitalen Akte gespeichert, aber Sie können sie nicht jederzeit einsehen und verwalten. Dies ist nur zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor Ort möglich.
So geht´s:
- Rufen Sie uns an/schreiben Sie uns (Info/Link auf Webseite KK)
- Für die Registrierung benötigen Sie eine gültige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN. Diese ist auch für den Zugriff auf Ihre ePA in der Arztpraxis nötig.
Die ePA nutzen
Sie können Ihre ePA nutzen, Sie müssen aber nicht. Und Sie entscheiden immer selbst, wer welche Daten in Ihrer ePA speichern und einsehen darf.
- Sie selbst können jederzeit Daten einsehen sowie selbst Dokumente hochladen und löschen. Die von Ärzten hochgeladenen Informationen können Sie zwar ansehen, herunterladen und löschen, jedoch nicht verändern.
- Andere können nur auf Ihre ePA-Daten zugreifen, wenn Sie diese dazu berechtigen. Das sind insbesondere diejenigen Heilberufler, bei denen Sie in Behandlung sind.
- Wir als Ihre Krankenkasse können nur Abrechnungsdaten für Sie hochladen. Wir haben jedoch keine Möglichkeit, die Daten Ihrer ePA einzusehen oder herunterzuladen.
Den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte können Sie entweder über Ihre App verwalten oder auch ohne App vor Ort in der Praxis oder im Krankenhaus. Dazu stecken Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das dafür vorgesehene Kartenterminal und geben Ihre PIN ein.
Sie können einer Einrichtung, wie z.B. einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus, den Zugriff sowohl auf die gesamte Akte gewähren als auch nur auf einen Teilbereich oder sogar nur auf einzelne Dokumente. Sie können diesen Zugriff zeitlich begrenzen oder auch unbegrenzt gestatten. Und Sie können Vertreter benennen, die ebenfalls Ihre Akte verwalten dürfen, zum Beispiel Angehörige oder Personen, denen Sie vertrauen.
Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
Die Daten in Ihrer ePA sind durch verschiedene Mechanismen geschützt: Die Daten der ePA sind verschlüsselt auf Servern des ePA-Herstellers gespeichert. Nur Sie selbst und medizinische Einrichtungen, die an das sichere Netz des deutschen Gesundheitswesens die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind und von Ihnen berechtigt wurden, können auf Ihre Daten zugreifen. Zudem wird jeder einzelne Zugriff auf Ihre Akte und jede Änderung protokolliert.
Info zu ePA sperren/eGK verloren usw.: Webseite KK
OPTIONALER TEXT: Ab 2025 ist die sogenannte „ePA für alle“ geplant. Versicherte sollen dann automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Wenn man die ePA nicht nutzen möchte, kann man Widerspruch dagegen einlegen. Diese Widerspruchslösung – auch „Opt-Out-ePA“ genannt - ist noch nicht gesetzlich verankert. Bis dahin kann jeder freiwillig eine ePA anlegen lassen und muss die Nutzung nicht widerrufen.
Ab 2025 ist die sogenannte „ePA für alle“ geplant. Versicherte sollen dann automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Wenn man die ePA nicht nutzen möchte, kann man Widerspruch dagegen einlegen. Diese Widerspruchslösung – auch „Opt-Out-ePA“
Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
Die Daten in Ihrer ePA sind durch verschiedene Mechanismen geschützt: Die Daten der ePA sind verschlüsselt auf Servern des ePA-Herstellers gespeichert. Nur Sie selbst und medizinische Einrichtungen, die an das sichere Netz des deutschen Gesundheitswesens die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind und von Ihnen berechtigt wurden, können auf Ihre Daten zugreifen. Zudem wird jeder einzelne Zugriff auf Ihre Akte und jede Änderung protokolliert.
Info zu ePA sperren/eGK verloren usw.: Webseite KK
Quiz
Zu den Vorteilen der elektronischen Patientenakte bieten wir im Folgenden 8 Aussagen an. Nur 4 davon sind richtig. Welche sind es?
(So geht`s: Markieren Sie die zutreffenden Antworten.)
Weitere Informationen
Die elektronische Patientenakte: Ein Begleiter fürs Leben (Quelle: Nationales Gesundheitsportal)
Elektronische Patientenakte (Quelle: Webseite gematik)
ePA-Check-up (Quelle: Interaktive Webseite von Körber-Stiftung und acatech)
Die elektronische Patientenakte (Quelle: Webseite Bundesgesundheitsministerium)