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Der elektronische Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan bietet einen Überblick über alle Medikamente, die Sie einnehmen beziehungsweise in der Vergangenheit eingenommen haben. Das hat den Vorteil, dass diese Daten bereits bei der Verordnung von Arzneimitteln berücksichtigt werden können. Dadurch werden Ärztinnen und Ärzte insbesondere darin unterstützt, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden. So kann der eMP Komplikationen verhindern und sogar Leben retten.
Der elektronische Medikationsplan enthält:
- Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente,
- Auf Wunsch auch zusätzliche Medikamente, die Sie im Zuge der Selbstmedikation einnehmen,
- Wichtige Informationen, z.B. zu Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten oder zu einer bestehenden Schwangerschaft
Zu jedem dieser Medikamente werden Angaben zur Dosierung oder zum Einnahmegrund mit eingetragen.
Ebenfalls in Ihrem elektronischen Medikationsplan enthalten sind die Kontaktdaten der Ärztinnen und Ärzte, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Dies erleichtert den Austausch der Ärzte untereinander und kann beispielsweise unnötige Doppelmedikationen verhindern.
Der eMP ist eine Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP).
Einen Anspruch auf die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans haben alle Versicherten, die mindestens 28 Tage lang drei oder mehr systemisch wirkende Medikamente einnehmen. „Systemisch wirkend“ bedeutet, dass ein Medikament im gesamten Körper Wirkung entfalten kann, beispielsweise weil es in die Blutbahn gelangt und sich über den Kreislauf im gesamten Organismus verteilt.
Elektronischen Medikationsplan anlegen lassen
Der elektronische Medikationsplan darf nur auf Ihren Wunsch hin angelegt werden. Berechtigt dazu sind sowohl Ärzte als auch Apotheker, wobei diese Sie auch über die Nutzung des eMP aufklären und beraten müssen. Der eMP wird dann mit Ihrer Einwilligung auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und die Daten löschen lassen.
Für die Nutzung der Notfalldaten-Funktion benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die zugehörige PIN. Wenn Sie noch keine PIN für Ihre Karte haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte unter ... (Link zur KK)
Elektronischen Medikationsplan verwenden
Ärztinnen und Ärzte dürfen Ihren eMP nur einsehen und bearbeiten, wenn Sie vorher eingewilligt haben. Die Daten geben Sie frei, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal vor Ort in der Praxis stecken. Anschließend geben Sie die zugehörige PIN ein – falls Sie diese vorher aktiviert haben, ansonsten ist eine Freigabe auch ohne PIN möglich. Sie können auch mithilfe einer sogenannten Vertreter-PIN eine vertrauenswürdige Person dazu berechtigen, für Sie beispielsweise in der Arztpraxis oder in der Apotheke die eMP-Daten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte freizugeben.
Wir empfehlen Ihnen, bei jedem Arztbesuch Ihren elektronischen Medikationsplan auslesen, prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Sie können sich Ihren Datensatz gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin anschauen oder auch einen Ausdruck mit nach Hause nehmen.
Wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, können Sie sich den Medikationsplan auch vom Arzt in Ihrer ePA speichern lassen. So haben Sie selbst jederzeit digitalen Zugriff darauf und können die Daten auch mit Ärztinnen und Ärzten teilen.
Die Informationen über Ihre Medikation auf der elektronischen Gesundheitskarte können nicht nur in der Arztpraxis abgerufen werden, sondern – mit Ihrem Einverständnis – auch in der Apotheke. Dadurch ist es möglich, beispielsweise auch beim Kauf eines rezeptfreien Medikaments Ihre gesamte Medikation zu berücksichtigen.
Wie sicher sind meine Daten im eMP?
Ihr elektronischer Medikationsplan ist durch verschiedene Maßnahmen vor Missbrauch geschützt. Nur berechtigtes medizinisches Personal darf Angaben in Ihrem Medikationsplan eintragen oder ändern. Das wird durch das sogenannte 2-Karten-Prinzip erreicht: Zusätzlich zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) muss sich im Kartenterminal gleichzeitig der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) eines Arztes bzw. eines Apothekers oder der Ausweis (SMC-B) der medizinischen Einrichtung befinden.
Und schließlich ist der eMP auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte durch Ihre PIN geschützt, wenn Sie diese aktivieren lassen.
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Wem hilft Ihr elektronischer Medikationsplan?
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