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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die Gesundheitskarte kennen Sie bereits seit einigen Jahren. Der kleine Chip auf der Karte macht sie zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit all ihren Funktionen und digitalen Möglichkeiten.
Diese Informationen sehen Sie auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte:
- Name
- Versichertennummer
- Name, Logo und Nummer der Krankenversicherung
- Foto
- Elektronischer Chip
- Generation bzw. Version der Karte
- Zeichen für eine kontaktlose Nutzung (Near Field Communication – NFC)
- Card Access Number (CAN)
- Zertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Kennzeichnung „eGK“ in Braille-Schrift (Blindenschrift)
Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte steht Ihre Unterschrift. Die dort abgedruckten Daten dienen außerdem als Versicherungsnachweis innerhalb der europäischen Union (EHIC):
- Name
- Geburtsdatum
- persönliche Kennnummer
- Krankenkassennummer
- Nummer der elektronischen Gesundheitskarte
Die Karte als Versicherungsnachweis
Die eGK ermöglicht den Zugang zur medizinischen Versorgung, denn auf ihrem elektronischen Chip sind Informationen gespeichert, die dem Austausch und der Abrechnung zwischen uns und der Arztpraxis oder dem Krankenhaus dienen. Zu diesen Angaben gehören beispielsweise
- Ihr Geschlecht,
- Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherte*r oder Rentner*in),
- Ihre Adresse und
- der Tag des Beginns Ihres Versicherungsschutzes.
Diese Daten können Ärzte, Zahnärzte sowie Apotheker, Pflegepersonal und Psychotherapeuten einsehen, sobald Ihre Karte ins Kartenterminal in der betreffenden Einrichtung gesteckt wurde. Indem die Versichertenstammdaten auf der Karte online mit den bei uns gespeicherten Daten abgeglichen werden, können Ihre Daten von Ärzten und deren Mitarbeitenden ggf. aktualisiert werden.
Die Karte als „Schlüssel“ nutzen
Die Gesundheitskarte benötigen Sie außerdem, wenn Sie eine elektronische Patentenakte (ePA) nutzen möchten. Wenn Sie die ePA per App bzw. Smartphone nutzen, müssen Sie eine NFC-fähige Karte inklusive PIN für die Registrierung verwenden. Wenn Sie die ePA hingegen ohne Smartphone nutzen, benötigen Sie die Gesundheitskarte, um Ärzten Ihre Daten vor Ort in der Praxis oder Klinik freizugeben. Hier müssen Sie die PIN für Ihre Karte am Kartenterminal eingeben.
Ähnlich funktioniert es auch mit elektronischen Rezepten: Wenn Sie E-Rezepte per Smartphone nutzen möchten, brauchen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN für die Registrierung. Sie können E-Rezepte aber auch mithilfe der Karte direkt vor Ort in der Apotheke freigeben – in diesem Fall auch ohne PIN-Eingabe.
Wichtig zu wissen: Die betreffenden Daten werden bei ePA und E-Rezept nicht auf der Karte gespeichert, sondern sie sind online gespeichert und können mithilfe der Gesundheitskarte von Ihnen freigegeben werden.
Wie sicher sind meine Daten?
Ihre Daten sind in vielerlei Hinsicht gesichert. Zum einen basiert der Datenaustausch auf dem sicheren Netz des Gesundheitswesens, der sogenannten Telematikinfrastruktur. Zum anderen gilt das „Zwei-Karten-Prinzip“: Ihre eGK-Daten können nur ausgelesen werden, wenn die Identifikationskarte des Arztes (elektronischer Heilberufsausweis, eHBA) oder der medizinischen Einrichtung (SMC-B) ebenfalls im Kartenterminal steckt. Und schließlich müssen Sie in vielen Fällen auch noch Ihre PIN eingeben, um Daten freizugeben.
Quiz
Wo ist was auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte?
(So geht`s: Ziehen Sie die zutreffenden Antworten auf die richtigen Stellen auf der elektronischen Gesundheitskarte.)
Quiz
Was befindet sich auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte?
(So geht`s: Markieren Sie die richtigen Antworten.)