Wir erklären, woher die Daten im Adressbuch kommen, was man bei den eigenen Einträgen beachten sollte und wie man leichter die richtige KIM-Adresse findet.
Was ist der Verzeichnisdienst (VZD)?
Der VZD ist das zentrale Adressbuch der Telematikinfrastruktur (TI). Alle Personen und Einrichtungen, die an die TI angebunden sind (durch eHBA oder SMC-B), sind im Verzeichnisdienst gelistet. Dies sind neben Ärzt*innen, Zahn*ärztinnen und Psychotherapeuten auch Krankenhäuser, Praxen, Apotheken, Pflegeheime sowie Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen. Über den VZD werden Basisdaten (z.B. Adressdaten, Zertifikate) und Kontaktdaten bereitgestellt. Neben Telefonnummern können das auch KIM-Adressen sein.
Haben sich Leistungserbringer oder Organisationen beim Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) oder einem TI-Messenger (TIM) registriert, findet man sie im VZD unter ihren KIM-Adressen oder TIM-Kontaktdaten.
Wofür wird der VZD genutzt?
Unabhängig davon, ob es sich um den Versand einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), eines eArztbriefs oder der Kontaktaufnahme via TIM handelt, unterstützt der zentrale Verzeichnisdienst (VZD) dabei, den richtigen Empfänger zu ermitteln. Der VZD wird unterteilt in ein Organisations- und ein Personenverzeichnis. Dadurch wird gewährleistet, dass die eAU den entsprechenden Empfänger bei der jeweiligen Krankenkasse erreicht, der eArztbrief an den/die folgebehandelnde/n Ärztin/Arzt gesendet wird und die TIM-Nachricht den korrekten Empfänger erreicht.
Wo ist der VZD zu finden?
Der Zugriff auf den VZD kann über das lokale Verwaltungssystem (PVS/KIS) oder auch über das E-Mail-Programm erfolgen. Je nach System gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Empfänger unterschiedlich. In manchen Systemen reicht die Suche nach dem Namen oder des Praxisortes aus, andere benötigen zum Auffinden der richtigen Einrichtung/Person jedoch die Betriebsstättennummer. Einige PVS geben daher Suchhinweise.
Häufig genutzte Kontakte können im PVS-eigenen Adressbuch abgespeichert werden, um die erneute Auffindbarkeit zu verbessern.
Wie erfolgt der Eintrag in den VZD?
Sofern die Ausstellung des Praxisausweises (SMC-B) oder des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgreich war, legt der gewählte Kartenherausgeber den VZD-Eintrag für einen Leistungserbringer bzw. eine Einrichtung an. Die Daten hierzu stammen von den jeweiligen KVn/KZVn (Herausgeber SMC-B) oder den Landesärzte-/Landeszahnärztekammern (Herausgeber eHBA).
Zu den VZD-Basisdaten gehören:
- Name der Betriebsstätte
- Adresse
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
- Telematik-ID
Die KIM-Adresse wird durch den ausgewählten KIM-Anbieter eingepflegt.
Wie können die Daten im VZD geändert werden
Die Daten im VZD können nicht selbstständig geändert werden. Die Zuständigkeiten für Änderungen variieren je nach Personen-/Einrichtungs-Daten und die mit den Smartcards verknüpften KIM-Adressen.
Änderungen an:
- KIM-Adresse: Zuständigkeit bei KIM-Anbieter
- Eintrag der Einrichtung (z.B. Praxis): zuständige Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigung als Herausgeber der SMC-B
- Eintrag der Person (z.B. Arzt): zuständige Ärztekammer/Zahnärztekammer als Herausgeber des eHBA
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