Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
„Telematik“ ist eine Wortschöpfung aus den Begriffen „Telekommunikation“ und „Informatik“. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens – Arztpraxen, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und viele weitere – über eine besonders gesicherte Internetverbindung. Sie gewährleistetet damit einen sicheren sektoren- und systemübergreifenden Informationsaustausch.
Nur Institutionen oder Personen mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis bekommen zum Zweck der medizinischen Versorgung Zugriff auf die sensiblen Daten in dem geschlossenen Netzwerk.
Wer ist für die Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlich?
Die Verantwortung für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur liegt bei der gematik GmbH. Diese setzt sich aus Gesellschaftern des Gesundheitswesens: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Wer ist für die Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlich?
Die Verantwortung für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur liegt bei der gematik GmbH. Diese setzt sich aus Gesellschaftern des Gesundheitswesens zusammen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Welche Anwendungen umfasst die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur umfasste eine Reihe an digitalen Anwendungen:
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- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- TI-Messenger (TIM)
- Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Welche technischen Voraussetzungen benötigt man für die Telematikinfrastruktur (TI)?
Damit sich Praxen an die TI anschließen können, benötigen Sie folgende technische Ausstattung:
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- Internetanschluss
- Von der gematik zertifizierter VPN-Dienst
- Geräte: Konnektor, stationäres E-Health-Kartenterminal, optional: mobiles E-Health-Kartentermin
- Chipkarten: elektronische Gesundheitskarte (eGK), elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), Institutionskarte (SMC-B), Gerätekarte (SMC-KT) (fest verbaut)
Welchen Nutzen bringt die TI?
Die Telematikinfrastruktur bringt eine Reihe Vorteile für Arzt- und Zahnarztpraxen:
-
- Verbesserter Datenaustausch zwischen Heilberuflerinnen und Heilberuflern und Zugang der Versicherten zu eigenen Gesundheitsdaten
- Verbesserung der medizinischen Versorgung
- Sektoren- und systemübergreifender Informationsaustausch
- Zuverlässigere Dokumentation und vereinfachter Zugriff auf relevante Behandlungsdaten
- Unterstützung der Arbeitsbedingungen für medizinisches Personal
- Systemübergreifende Kostensenkung bei gleichzeitiger Effektivitätssteigerung
Wer muss sich an die Telematikinfrastruktur anschließen?
Seit dem 01.07.2019 sind alle Arzt- und Zahnarztpraxen dazu verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Hierzu ist eine Anbindung an die TI erforderlich. Bei Nichtdurchführung muss Ihre Praxis mit einem pauschalen Honorarabzug von 2,5 % rechnen.
Auch Psychotherapiepraxen, Krankenhäuser, MVZ, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Apotheken müssen an die TI angeschlossen sein.
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