Diese Geräte und Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Welche Komponenten und Geräte sind nötig, um medizinische Einrichtungen wie Praxen, Kliniken und andere TI-Teilnehmer an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden? Welche Anbieter und Hersteller gibt es auf dem Markt? Welche Geräte sind zugelassen und zertifiziert? Ein Überblick zu den wichtigsten technischen Komponenten der TI-Anbindung von Kartenterminals bis hin zum Konnektor.
Sensible medizinische Daten dürfen nicht unverschlüsselt und frei durch das Internet kommuniziert werden. Für den Austausch von Patientendaten bedarf es eines besonders geschützten digitalen Gesundheitsnetzwerks – der Telematikinfrastruktur. Die TI-Komponenten müssen daher samt der kryptografischen Lösungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik GmbH zugelassen werden.
Damit Arztpraxen und Kliniken am Datenaustausch über die TI teilnehmen können, sind folgende Komponenten mindestens erforderlich:
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- Internetanschluss samt VPN-Zugang
- Konnektor
- eHealth-Kartenterminal (eHealth-KT)
- Elektronischer Praxisausweis bzw. Klinikausweis (SMC-B)
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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur eine Übersicht erstellt.
Darüber hinaus ist in der Regel eine Aktualisierung der Software der Primärsysteme, d.h. der lokalen Verwaltungssysteme erforderlich. Eine Liste der bestätigten Primärsysteme bietet die gematik.
Patientinnen und Patienten brauchen ihrerseits eine elektronische Gesundheitskarte der zweiten Generation (eG G2) inklusive PIN, um die TI-Anwendungen nutzen zu können.
- Internetanschluss samt VPN-Zugang
Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist ein Internetanschluss der medizinischen Einrichtung. Ein DSL- oder ein LTE-Anschluss mit einer Bandbreite von 6 Megabit pro Sekunde sind den langsameren ISDN- oder UMTS-Verbindungen (1 Mbit/s) vorzuziehen, da es bei Letzteren aufgrund von Zeitüberschreitungen beim Verbindungsaufbau zu Verbindungsfehlern kommen kann.
Zudem wird ein von der gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird.
Eine Liste der zugelassenen VPN-Zugangsdienste finden Sie auf der Webseite der gematik.
- Konnektor
Der TI-Konnektor ist eine Art Router und verbindet das PVS bzw. das KIS mit der Telematikinfrastruktur.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten, eine Institution mit einem Konnektor zu verbinden.
- Eigener Konnektor in der Praxis: Der Konnektor ähnelt einem DSL-Router, arbeitet jedoch auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er baut ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur Telematikinfrastruktur (TI) auf, das eine vollständig vom Internet abgeschirmte Kommunikation mit modernen Verschlüsselungstechnologien ermöglicht. Der Konnektor ist über das Netzwerk mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis und dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden. Innerhalb der medizinischen Betriebsstätte muss der Konnektor an einem gesicherten Ort aufgestellt werden.
- TI-as-a-Service: Hier befindet sich der Konnektor nicht mehr in den Praxisräumen, sondern in einem Rechenzentrum. Der Konnektor-Installation und -Betrieb wird somit von Dienstleistern übernommen.
- TI-Gateway: vgl. TI-as-a-Service, jedoch mit High-Speed-Konnektoren. Die Zulassung erster Lösungen dieser Art wird noch im Jahr 2024 erwartet.
Eine Liste zugelassener Konnektoren finden Sie auf der Website der gematik.
- eHealth-Kartenterminal (eHealth-KT)
Über die eHealth-Kartenterminals werden verschiedene TI-Smartcards – wie z.B. die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – eingelesen, um den Zugriff auf die sensiblen Daten nur berechtigten Personen und Institutionen zu gewähren.
Neben stationären, d.h. fest angeschlossenen eHealth-KTs gibt es auch mobile Kartenterminals (mobKTs), also mobile Kartenlesegeräte, die kabellos in der Einrichtung bewegt werden können. Ein stationäres Kartenterminal ist Pflicht, ein zweites mobiles empfiehlt sich, da es im Falle eines Konnektorausfalls funktionstüchtig bleibt.
Eine Liste der zugelassenen eHealth-Kartenterminals finden Sie auf der Website der Gematik.
- Elektronischer Praxisausweis bzw. Klinikausweis (SMC-B)
Die SMC-B bezeichnet die Sicherheitsmodulkarte Typ B oder auch Secure Module Card – Betriebsstätte und wird auch Praxisausweis oder Institutionskarte genannt. Die Steckkarte weist eine medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur eindeutig aus. Sie dient der Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Kartenterminal und dem Konnektor.
Während ein mobiles Kartenterminal eine SMC-B oder aber einen HBA braucht, benötigt nicht zwingend jedes stationäre Kartenterminal eine solche Karte. Stattdessen kann ein stationäres Kartenterminal auch auf eine gesteckte Karte in einem anderen Terminal zugreifen. Für die künftigen eHealth-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden Praxisausweise der zweiten Generation (G2) benötigt.
Eine Liste der zugelassenen SMC-B-Anbieter finden Sie auf der Website der Gematik.
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis ist die Karte, mit der sich Heilberuflerinnen und Heilberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder auch Hebammen als Person gegenüber der Telematikinfrastruktur eindeutig ausweisen. Pro Heilberuflerin und Heilberufler wird jeweils ein solcher Ausweis benötigt. Der eHBA ermöglicht die verschlüsselte und somit vertrauliche Kommunikation. Zur Einführung der Telematikinfrastruktur im Jahr 2019 war der elektronische Heilberufsausweis noch nicht Pflicht. Die erste TI-Anwendung – das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – funktionierte auch ohne eHBA. Doch Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder der Notfalldatensatz (NFDM) brauchen rechtssichere, digital erstellte Unterschriften – sogenannte Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES) – und dafür ist der elektronische Heilberufsausweis erforderlich.
Eine Liste der zugelassenen eHBA-Anbieter finden Sie auf der Website der Gematik.
Tausch der TI-Komponenten
Aus Sicherheitsgründen erhalten die technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur ein Ablaufdatum von maximal 5 Jahren und müssen anschließend getauscht werden.
Konnektoren
Zur Authentifizierung gegenüber dem VPN-Zugangsdienst und anderen Komponenten der Telematikinfrastruktur verwendet der Konnektor eine fest integrierte Smartcard, die gSMC-K, auf der die Zertifikate gespeichert sind. Wenn davon die Rede ist, dass der „Konnektor abläuft“, bezieht sich das auf das Ablaufdatum dieser Zertifikate. Die Laufzeit der Zertifikate beträgt fünf Jahre und kann in der Konnektor-Managementoberfläche eingesehen werden (siehe Handbuch Ihres Konnektors).
Nach Ablauf der Zertifikate bestehen je nach Anbieter und Modell des Konnektors mehrere Möglichkeiten fortzufahren:
1. Austausch durch ein neues Gerät
2. Laufzeitverlängerung der Zertifikate
3. Übergang zu TI-as-a-Service / TI-Gateway
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Kontakt, damit gegebenenfalls die notwendige Hardware rechtzeitig bestellt und ein Termin mit einem Dienstleister vor Ort (DVO) vereinbart werden kann.
Kartenterminals
In einem eHealth-Kartenterminal befindet sich eine Sicherheitskarte mit begrenzter Laufzeit, die sogenannte gSMC-KT (gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte Typ Kartenterminal). Auch die gSMC-KT hat eine Laufzeit von 5 Jahren ab Produktionsdatum.
Da die gSMC-KT nicht fest im Kartenterminal verbaut ist, kann diese getauscht werden, ohne das gesamte Kartenlesegerät zu ersetzen. Das Kartenterminal weist in der Regel auf einen bevorstehenden Kartentausch hin. Die neue Karte bestellen Sie beim Terminalhersteller oder über einen Dienstleister vor Ort (DVO).
eHBA
Nach Ablauf des eHBA-Zertifikats (5 Jahre), ist ein Austausch des Ausweises erforderlich. Das Ablaufdatum finden Sie in der Regel aufgedruckt auf dem Ausweis und/oder in den mitgesendeten Unterlagen Ihres Kartenanbieters. Ihr Anbieter weist Sie im Normalfall zusätzlich frühzeitig auf einen Austausch hin. Damit der neue Ausweis rechtzeitig zum Einsatz kommt, sollten Sie ca. 3 Monate vor Ablaufdatum den neuen eHBA beantragen.
SMC-B
Auch die SMC-B muss nach Zertifikatsablauf (5 Jahre) durch einen neuen Institutionsausweis ersetzt werden. Das Ablaufdatum finden Sie in der Regel aufgedruckt auf dem Ausweis und/oder in den mitgesendeten Unterlagen Ihres Kartenanbieters. Im Zuge des Kartentauschs können Sie auch einen Anbieterwechsel vornehmen. Damit der neue Ausweis rechtzeitig zum Einsatz kommt, sollten Sie ca. 3 Monate vor Ablaufdatum die neue SMC-B beantragen.
Da die KIM-Adresse einer Arztpraxis/Zahnaztpraxis üblicherweise mit der SMC-B-Karte verknüpft ist, sollten (Zahn-)Arztpraxen beim Wechsel des Institutionsausweises auch eventuelle Anpassungen für den KIM-Dienst beachten.
Unmittelbar vor dem Wechsel der Karte sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden. Nach der Einrichtung und Aktivierung der neuen SMC-B-Karte sollte die alte Karte möglichst noch mindestens zwei Tage im Kartenlesegerät verbleiben, um eventuell noch eingehende und nur für diese Karte verschlüsselte E-Mails entschlüsseln zu können. Nach der Freischaltung der neuen SMC-B-Karte werden die KIM-Nachrichten zusätzlich mit dem Zertifikat der neuen Karte verschlüsselt und entschlüsselt.
Die KIM-Adresse der (Zahn-)Arztpraxis ändert sich bei SMC-B-Wechsel in der Regel nicht. Für jede Einrichtung (und jeden Heilberufler mit eHBA) wird eine sogenannte Telematik-ID, kurz TID, vergeben. Standardmäßig bleibt diese über die Kartenwechsel hinweg konstant. Nur wenn eine neue Telematik-ID (TID) vergeben wird (z.B. bei Praxisübernahme nötig), wird eine neue KIM-Adresse vergeben.
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